Existenzgründungszuschuss beantragen: So wird Ihr Antrag bestimmt bewilligt!
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Inhalte des Gründungszuschuss-Seminars
Das kostenlose Onlineseminar dauert 40 Minuten und gibt einen Überblick über die folgenden Themen:
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Weitere Informationen zum Existenzgründungszuschuss
In wenigen Schritten zum Erfolg
Der zuständige Sachbearbeiter beim Arbeitsamt bearbeitet den Antrag. Dabei liegt es im Ermessen des Sachbearbeiters, ob Sie den Gründungszuschuss erhalten oder nicht. Mit folgenden Informationen und Tipps funktioniert es ganz bestimmt:
Tipps
- Einen ausführlichen Businessplan schreiben
- Eine plausible Finanzplanung erstellen
Informationen
- Sie müssen den Zuschuss nicht zurück zahlen. Es ist Geld, um in den finanziell schwierigen Anlaufmonaten die privaten Lebenshaltungskosten zu decken
- Ist der Gründungszuschuss steuerpflichtig? Der Zuschuss ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt
- Ihr Gewinn wird nicht auf Ihr Arbeitslosengeld angerechnet
- Wie verhält es sich mit der Krankenversicherung? Sie beantragen den Gründungszuschuss: Die Krankenversicherung sollten Sie darüber informieren. Denn das Arbeitslosengeld wird bei der gesetzlichen Krankenversicherung als Einkommen angerechnet und unterliegt damit den Krankenversicherungsbeiträgen
- Wie erfolgt am besten die Gründungszuschuss "Begründung der Förderung" Formulierung? Hier soll erläutert werden, warum nur mithilfe des Gründungszuschusses die privaten Lebenshaltungskosten gedeckt werden können. Mögliche Antworten erhalten Sie im Seminar
Sie möchten sich noch besser vorbereiten oder individuell beraten lassen? Oder Sie benötigen ein Zertifikat über die Teilnahme an einem Gründerseminar? Schauen Sie auch unsere anderen Seminare zur Existenzgründung. Für das allgemeine Existenzgründerseminar können Sie ein Zertifikat erhalten, das für den Existenzgründerzuschuss anerkannt ist.
Wir haben schon viele Existenzgründer bei der Beantragung des Gründungszuschusses unterstützt und stehen auch als fachkundige Stelle bereit. Auch Sie können wir umfangreich unterstützen. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Häufigste Fragen zum Existenzgründungszuschuss
Wie hoch ist der Gründungszuschusss vom Arbeitsamt?
Der Existenzgründungszuschuss kann in 2 Phasen gezahlt werden:
- In Phase 1 (6 Monate) erhalten Sie bei Bewilligung, Ihr Arbeitslosengeld + monatlich 300 Euro zur sozialen Absicherung.
- Nach Phase 1 kann noch die Gründungszuschuss Phase 2 beantragt werden: Bei Bewilligung erhalten Sie für weitere 9 Monate monatlich 300 Euro zur sozialen Absicherung.
Wann wird Gründungszuschuss überwiesen?
- Der Existenzgründerzuschuss wird - bei Bewilligung - ab dem Gründungsdatum rückwirkend gezahlt.
- Frühestens einen Monat nach Gründung, wenn er zu diesem Zeitpunkt schon bewilligt wurde.
- Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten Sie die Antragsunterlagen frühzeitig - am besten sogar vor der Gründung vollständig abgeben.
- Die Bearbeitungszeiten liegen in der Regel bei 2 - 4 Wochen.
Wer bekommt Gründungszuschuss?
Die Gründungszuschuss Voraussetzungen sind z.B. dass Sie sich aus dem Arbeitslosengeld 1 hauptberuflich selbstständig machen.
Außerdem müssen Sie mindestens 1 Tag arbeitslos gemeldet sein und einen Restanspruch auf ALG 1 von mindestens 150 Tagen haben.
Der Zuschuss ist Ermessensleistung! Bereiten Sie sich daher optimal vor - z.B. mit unserem Existenzgründerzuschuss Seminar.
Wie lange gibt es Gründungszuschuss?
Gründungszuschuss Arbeitsamt:
- Die Phase 1 dauert 6 Monate. Dabei erhalten Sie monatlich Ihr Arbeitslosengeld 1 + 300 Euro
- Die Gründungszuschuss Phase 2 dauert 9 Monate. Hier erhalten Sie monatlich 300 Euro
Der Zuschuss ist Ermessensleistung! Die 300 Euro sind zur sozialen Absicherung. Denn Sie müssen mit Gründungszuschuss Krankenversicherung selbst bezahlen.
Was ist ein Gründungszuschuss?
- Das ist eine Förderung vom Arbeitsamt bei ALG1 Anspruch und Gründung im Haupterwerb.
- Er dient zur Deckung der privaten Lebenshaltungskosten in den finanziell schwierigen Anlaufmonaten.
- Den Gründungszuschuss zurückzahlen müssen Sie nicht.
- Außerdem ist der Gründungszuschuss steuerfrei.
- Er ist aber Ermessensleistung! Beantragen können den Gründungszuschuss Freiberufler wie auch Gewerbetreibende bei Gründung.
Wann muss man Gründungszuschuss zurückzahlen?
Den Gründungszuschuss zurückzahlen müssen Sie nicht. Nur, wenn Sie grobe Falschangaben gemacht haben oder parallel einen Vollzeitjob ausüben, kann eine Rückzahlung gefordert werden. Die Höhe des Existenzgründungszuschuss ist abhängig von der Höhe des Arbeitslosengeld 1. Sie können daher bis zu 18.000 Euro Zuschuss steuerfrei erhalten. Eine Antragstellung lohnt sich also!
Wann muss der Gründungszuschuss beantragt werden?
Den Gründerzuschuss beantragen müssen Sie unbedingt vor Gründung! Holen Sie sich frühzeitig den Gründungszuschuss Arbeitsamt Antrag. Auf dem Antrag wird der Tag der Antragstellung vermerkt. Für das Gründungsdatum gilt: Sie müssen mindestens 1 Tag ALG1 beziehen und einen Restanspruch von 150 Tagen haben. Die Unterlagen am besten vor Gründung abgeben.
Wie wird der Gründungszuschuss steuerlich behandelt?
Der Existenzgründerzuschuss ist
- laut § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei und
- unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.
Er stellt keine Lohnersatzleistung dar (wie z.B. das Arbeitslosengeld 1) und muss deshalb nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Er ist außerdem ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Eine Antragstellung lohnt sich!
Wie lange muss man arbeitslos sein um Gründungszuschuss zu bekommen?
- Sie müssen mindestens 1 Tag Arbeitslosengeld 1 beziehen, und sich aus dem Arbeitslosengeld heraus im Haupterwerb selbstständig machen
- Sie müssen außerdem einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld 1 von mindestens 150 Tagen haben. Beachten Sie unbedingt diese beiden Zeitangaben, wenn Sie den Gründerzuschuss beantragen. Weitere Informationen im Existenzgründungszuschuss Seminar.
Wie oft bekommt man Gründungszuschuss?
- Bei erstmaliger Gründung stellen Sie einfach den Antrag auf Gründungszuschuss. Arbeitsamt prüft die Unterlagen (Ermessensleistung!). Bei Bewilligung erhalten Sie Phase 1 für 6 Monate. Danach kann auch eine Gründungszuschuss Phase 2 beantragt werden.
- Früher schon mal Gründungszuschuss erhalten? Dann muss bis zu erneuten Antragstellung min. 24 Monate liegen.