Nebenberuflich selbstständig machen

Es gibt mehrere Gründe, wenn Sie sich nebenberuflich selbstständig machen. Vielleicht haben Sie ein Hobby, mit dem Sie Geld verdienen möchten. Möglicherweise sind Sie mitten im Studium oder in Elternzeit und möchten sich etwas Taschengeld dazu verdienen. Oder Sie möchten die Sicherheit Ihres Angestelltenverhältnisses nicht aufgeben, bevor Ihre Tätigkeit genug einbringt, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Bevor Sie starten, sollten Sie einige wichtige Punkte klären. Für den Gründungsprozess selbst empfehlen wir Ihnen unser Online-Existenzgründerseminar. Dort bekommen Sie eine genaue Anleitung, was Sie bei Ihrer Unternehmensgründung beachten müssen. Wir kommen später noch einmal darauf zurück. Jetzt geht es erst einmal um Sie:

Legen Sie jetzt los und arbeiten Sie zukünftig frei und selbstbestimmt.

Nebenberuflich selbstständig machen – haben Sie genug Zeit dafür?

Falls Sie nicht allein leben, sollten Sie sich mit Ihrem Partner oder Ihrer Familie zusammensetzen und den Zeitaufwand realistisch einschätzen. Es geht ja nicht nur um die Tätigkeit an sich, auch Organisation, Akquise und nicht zuletzt die Buchhaltung kosten Zeit. Was ist, wenn die Kinder krank werden? Wie sieht es mit Ihrer Freizeit- und Urlaubsplanung aus? Schätzen Sie den Zeitaufwand lieber zu hoch als zu niedrig ein und bauen Sie genügend Puffer ein. Nicht immer läuft alles nach Plan, und gerade in der Anfangsphase werden Sie viel zu tun haben, denn Sie müssen Ihr Geschäft ja erst einmal aufbauen.
Je nach Ihrer Lebenssituation gehen Sie nun den nächsten Schritt.

Nebenberufliche Selbstständigkeit im Angestelltenverhältnis

Vor Ihrer Gründung müssen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber absprechen. Grundsätzlich darf er Ihnen eine nebenberufliche Selbstständigkeit nicht verbieten, in den meisten Arbeitsverträgen gibt es jedoch Klauseln diesbezüglich. Natürlich sollte Ihr Unternehmen nicht mit dem Ihres Arbeitgebers konkurrieren, denn damit riskieren Sie eine Abmahnung oder gar eine Kündigung, es sei denn, Ihr Arbeitgeber gestattet es Ihnen ausdrücklich. Das sollte in jedem Fall schriftlich festgehalten werden.

Wichtig: Ihre nebenberufliche Selbstständigkeit darf Ihre hauptberufliche Tätigkeit nicht beeinträchtigen. Dazu gehört auch, dass Sie Ihren Urlaub nicht für Ihre Nebentätigkeit nutzen dürfen, denn er dient Ihrer Erholung. Gleiches gilt für Krankheit: Sind Sie krankgeschrieben, dürfen Sie auch Ihren Nebenberuf nicht ausüben, um die Heilung nicht zu gefährden.

Nebenberuflich selbstständig machen in Elternzeit

Wenn Sie noch in einem Angestelltenverhältnis stehen und Elterngeld beziehen, sollten Sie sich ausrechnen lassen, ob sich eine nebenberufliche Selbstständigkeit finanziell lohnt. Denn Ihr Verdienst wird auf das Elterngeld angerechnet. Während der Elternzeit dürfen Sie bis zu 30 Stunden wöchentlich arbeiten und müssen glaubhaft machen, dass Sie diese Grenze nicht überschreiten, sonst fällt das Elterngeld weg.

Auch über das Thema „Krankenversicherung“ müssen Sie sich gut informieren. Befinden Sie sich noch in einem Arbeitsverhältnis, sind Sie gegebenenfalls beitragsfrei weiter versichert. Allerdings müssen Sie Ihre Tätigkeit der Krankenkasse melden. Die Krankenkassen schauen sehr genau hin, ob es sich wirklich um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt. Falls Sie beitragsfrei im Rahmen einer Familienversicherung krankenversichert sind (z.B. über Ihren Partner oder Ihre Eltern), darf Ihr monatliches Einkommen einen bestimmten Betrag nicht übersteigen. Verdienen Sie mehr, müssen Sie sich selbst versichern. Wenn Ihr Einkommen voraussichtlich nicht viel höher ausfällt als dieser jährlich neu festgelegte Betrag, wird sich eine Selbstständigkeit eventuell nicht für Sie rentieren, denn der Mindestbeitrag für die Krankenversicherung ist nicht zu unterschäzten. Weitere Informationen erhalten Sie z.B. hier.

Nebenberuflich selbstständig machen in Elternzeit

Wenn Sie noch in einem Angestelltenverhältnis stehen und Elterngeld beziehen, sollten Sie sich ausrechnen lassen, ob sich eine nebenberufliche Selbstständigkeit finanziell lohnt. Denn Ihr Verdienst wird auf das Elterngeld angerechnet. Während der Elternzeit dürfen Sie bis zu 30 Stunden wöchentlich arbeiten und müssen glaubhaft machen, dass Sie diese Grenze nicht überschreiten, sonst fällt das Elterngeld weg.

Auch über das Thema „Krankenversicherung“ müssen Sie sich gut informieren. Befinden Sie sich noch in einem Arbeitsverhältnis, sind Sie gegebenenfalls beitragsfrei weiter versichert. Allerdings müssen Sie Ihre Tätigkeit der Krankenkasse melden. Die Krankenkassen schauen sehr genau hin, ob es sich wirklich um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt. Falls Sie beitragsfrei im Rahmen einer Familienversicherung krankenversichert sind (z.B. über Ihren Partner oder Ihre Eltern), darf Ihr monatliches Einkommen einen bestimmten Betrag nicht übersteigen. Verdienen Sie mehr, müssen Sie sich selbst versichern. Wenn Ihr Einkommen voraussichtlich nicht viel höher ausfällt als dieser jährlich neu festgelegte Betrag, wird sich eine Selbstständigkeit eventuell nicht für Sie rentieren, denn der Mindestbeitrag für die Krankenversicherung ist nicht zu unterschäzten. Weitere Informationen erhalten Sie z.B. hier.

Nebenberuflich selbstständig machen bei Arbeitslosigkeit

Auch wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchte, hat vieles zu beachten. Beim ALG I liegt der monatliche Freibetrag bei 165 Euro, und Sie dürfen nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten. Alles, was darüber hinausgeht, wird auf Ihr Arbeitslosengeld angerechnet. Bei ALG II gibt es Staffelungen. Wichtig zu wissen: Für eine nebenberufliche Selbstständigkeit gibt es keine Förderung wie den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld. Nur wer hauptberuflich gründet, bekommt diese Unterstützung. Wir beraten Sie gern bei Fragen dazu und haben ein Online-Seminar rund um den Existenzgründungszuschuss für Sie entwickelt.

Nebenberuflich gründen während dem Studium

Gerade im Studium brauchen Sie ein gutes Zeitmanagement, denn Sie wollen es ja nicht vernachlässigen. Falls Sie Bafög beziehen, wird Ihr monatlicher Verdienst angerechnet, aber auch hier gibt es Freibeträge. Für Studenten gelten bei der Krankenversicherung Sonderregelungen. Meist sind Sie über Ihre Eltern familienversichert. Ist Ihr Verdienst zu hoch, müssen Sie sich selbst versichern, für Studenten gibt es allerdings günstige Konditionen bei den Krankenkassen.

Nebenberufliche Existenzgründung – der Prozess der Gründung

Aus welcher Situation auch immer Sie sich nebenberuflich selbstständig machen möchten: Der Prozess einer nebenberuflichen Gründung ist derselbe wie bei einer hauptberuflichen Selbstständigkeit und ebenso sorgfältig zu planen und bei den Behörden anzumelden. Schauen Sie daher unsere verschiedenen Seminare für eine nebenberufliche Existenzgründung:

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Erfahren Sie alles über den Gründerzuschuss zur Förderung Selbstständigkeit. Wer kann ihn beantragen, welche Unterlagen sind notwendig und wie steigern Sie die Chancen, damit er bewilligt wird.

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