Rechtliche Voraussetzungen Unternehmensgründung

Freier Beruf oder Gewerbe? Das sind die Unterschiede

Sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibende sind als Selbstständige tätig. Beide Gruppen melden die Einkünfte aus selbstständigen Tätigkeiten in der Einkommenssteuererklärung mit ihrer Steuernummer an. Doch zwischen beiden Selbständigen gibt es auch Unterschiede.

Zur Gruppe der Freien Berufe gehören vor allem Menschen mit besonderen (z. B. akademischen) Qualifikationen. Freiberufler zahlen weniger Steuern und müssen außerdem keine so ausführliche Buchführung betreiben wie Gewerbetreibende. Auch müssen sie weniger Melde- und Prüfvorschriften einhalten. Sie sind des Weiteren von der Gewerbesteuer befreit.

Beispiele für Freie Berufe sind

  • Heilberufe,
  • naturwissenschaftliche Berufe,
  • Ingenieure,
  • Architekten oder Lotsen sowie
  • Künstler & Schriftsteller etc.

    Dagegen sind die Gastronomie, Agenturen und Vermögensberater klassische Gewerbebetriebe. Bei dieser Berufsgruppe greift die Gewerbesteuerpflicht ab einem jährlichen Gewinn von ca. 24.500 EUR.

  • Wichtig: Es gibt einerseits die gewerberechtliche und andererseits die steuerrechtliche Zuordnung einer Tätigkeit. Auch Unternehmer, die als Freiberufler im Sinne des Gewerberechts nicht zu den Gewerbetreibenden zählen, können im Sinne des Steuerrechts als Gewerbetreibende gelten. Ein Künstler, der steuerrechtlich eigentlich zu den freien Berufen zählt, könnte sich zum Beispiel mit anderen Künstlern zu einer GmbH und damit zu einem Gewerbe zusammenschließen.

    Erlaubnispflicht des Gewerbes: Für welche Tätigkeiten Erlaubnis einholen?

    Trotz Gewerbefreiheit besteht in Deutschland für gewisse Tätigkeiten eine behördliche Erlaubnispflicht in Form von Sachkundenachweisen, Belehrung etc. Beispiele für solche Tätigkeiten sind Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger usw. Die Erlaubnis muss bei diesen Beschäftigungen dementsprechend vor der Aufnahme bei der zuständigen Behörde (Gewerbeamt oder IHK) eingeholt werden. Dabei variieren die Kosten der Genehmigungen je nach Anzahl bzw. Umfang der Tätigkeiten. Bei der Höhe der Kosten kann jedoch ein niedriger dreistelliger bis niedriger vierstelliger Bereich erwartet werden.

    Wichtig für Kaufleute und Handelsgesellschaften: Unternehmen anmelden

    Bei der Gründung eines Gewerbes muss die Anmeldung beim Gewerbeamt zwingend angezeigt werden. Das Finanzamt hingegen kommt für eine steuerliche Erfassung auf den Gewerbetreibenden zu. Im Gegensatz dazu müssen Freiberufler von sich aus aktiv auf das Finanzamt zugehen und sich steuerlich erfassen lassen. Zudem ist möglicherweise eine Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft notwendig. Um auch hier schon optimal unterstützt zu werden, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater sinnvoll. Für Kaufleute und Handelsgesellschaften ist außerdem eine Anmeldung beim Handelsregister durch einen Notar verpflichtend. Aber auch Kleingewerbetreibende dürfen sich freiwillig darin eintragen. Zur IHK gehören alle gewerblichen Tätigkeiten, die nicht ausschließlich zur Handwerkskammer gehören. Die Zugehörigkeit zur Handwerkskammer richtet sich nach Anlage A und B der Handwerksordnung.

    Meldung im Transparenzregister: Wann ist sie Pflicht?

    Seit dem 01.07.2021 sind jur. Personen des Privatrechts zur Meldung des wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister verpflichtet. Der wirtschaftlich Berechtigte ist in der Regel der Eigentümer oder Kontrollinhaber. Von dieser Pflicht ausgeschlossen sind Einzelunternehmer und GbRs. Es bestehen somit Pflichten zusätzlich zu den Eintragungspflichten im Handelsregister. Hingegen besteht keine Mitteilungsfiktion mehr. Dies bedeutet, dass auch eine Mitteilungspflicht besteht, wenn die Gesellschafter aus dem Handelsregister ersichtlich sind. Verstoßen jur. Personen gegen diese Pflichten, drohen Geldbußen bis zu 1.500.000 EUR.

    Arbeitsverträge abschließen: Was müssen Unternehmer beachten?

    Die Einstellung von Mitarbeitern bedarf besonderer Sachkenntnis, da Unternehmer früher oder später unweigerlich mit den Themen Mindestlohn, Probezeit, Kündigungsfrist, Arbeitszeit und Scheinselbständigkeit (freier Mitarbeiter) zu tun haben. Unser Tipp: Holen Sie sich anwaltliche Beratung, da Sie dadurch Streitigkeiten vorbeugen und somit Geld sparen können. Arbeitsverträge können prinzipiell mündlich geschlossen werden. Dennoch besteht eine Pflicht zur schriftlichen Niederlegung der wesentlichen Bedingungen durch den Arbeitgeber spätestens einen Monat nach Beginn der Arbeit. Achtung: Auch 450-Euro-Kräfte haben alle Rechte eines Arbeitnehmers wie Urlaub, Überstunden und Entgeltfortzahlung.

    Mietverträge unterzeichnen: Worauf müssen Sie bei Selbständigkeit achten?

    Es ist empfehlenswert, vor dem Abschluss eines Mietvertrages externen Rat durch einen Rechtsanwalt einzuholen. Denn bestimmte Schutzvorschriften, die für Verbraucher greifen, gelten für Gewerbemietraumverhältnisse nicht. Das betrifft zum Beispiel die Miethöhe, Instandsetzung sowie Schönheitsreparaturen.

    Dienstleister und Kaufleute beauftragen: Mit Kaufvertrag, Dienstvertrag und Werkvertrag

    Hierbei ist eine Unterscheidung unbedingt notwendig. Auf Basis der Art des Vertragsverhältnisses ergeben sich unterschiedliche Hauptleistungs- und Nebenleistungspflichten sowie Mängelrechte und Fälligkeiten des Kaufpreises bzw. der Vergütung.

    AGB: Warum Unternehmer rechtssichere AGB brauchen

    Mittels der Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Unternehmen ihre Vertragsbedingungen vorformulieren. Darin können Sie beispielsweise auf eine Widerspruchsfrist von 14 Tagen hinweisen. AGBs zu haben, ist zwar nicht gesetzlich verpflichtend, aber geschäftsrelevant. Denn ist die Widerrufsbelehrung etwa fehlerhaft, beträgt die Widerrufsfrist 12 Monate und 14 Tage statt 14 Tage – ein großer Nachteil für Unternehmer. Zudem kann der Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestimmt werden. Ein anderes Beispiel: Ein Kunde zahlt eine Rechnung nicht – das weitere Vorgehen ist in den AGBs beschrieben.

    Forderungsmanagement

    Das Forderungsmanagement, sprich: Rechnungsstellung und der Umgang mit offenen Forderungen, ist der wohl heikelste Teil der Beziehung zwischen Firma und Kunde. Es gehört aber wesentlich zur Planung und Organisation der Finanzen eines Unternehmens. Darum sollten Unternehmer von Anfang Verfahren etablieren, die die Zahlungsprozesse optimieren. Dazu gehört auch, auf eventuelle Verzögerungen im Zahlungsablauf mit einem bereits vorher festgelegten Prozess zu reagieren. Sie sollten besonders auf die Erfüllung der gesetzlichen Erfordernisse an die Rechnungsstellung achten. Für die Fälligkeit einer Zahlung ist die Rechnungsstellung zwar keine Voraussetzung. Sie ist dennoch unverzichtbar, da Schuldner die Daten auf der Rechnung benötigen, um überhaupt zahlen zu können.

    Inhalte des Rechtsseminars

    Das Onlineseminar dauert 100 Minuten und gibt einen Überblick über die folgenden Themen:

    • Freier Beruf oder Gewerbe
    • Gewerbeanmeldung, Erlaubnispflicht des Gewerbes
    • Anmeldung des Unternehmens
    • Rechtsformen
    • Transparenzregister
    • Gesellschaftsvertrag
    • Arbeitsvertrag
    • Mietvertrag
    • Kaufvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag
    • AGB
    • Forderungsmanagement

    Rechtliche Voraussetzungen Unternehmensgründung: Endlich durchblicken!

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    Rechtliche Voraussetzungen Unternehmensgründung – Was muss man wissen?

    Was ist eine Rechtsform?

    Mit der Zuordnung Ihrer Tätigkeit zu einer Rechtsform legen Sie die gesetzlichen Bedingungen Ihrer Rechtssituation fest. Beispielsweise werden die Verteilung der Haftung sowie die Höhe des finanziellen unternehmerischen Risikos bestimmt. Auch die Eigentumsverhältnisse werden geklärt. Es wird zwischen der Kapitalgesellschaft, also GmbH, UG, AG und Ltd., und Personengesellschaft wie GbR, OHG und KG unterschieden. Eine dritte Einordnung in Einzelunternehmen ist ebenfalls möglich. Beispiele hierfür sind Einzelkaufleute, Freiberufler und Kleingewerbetreibende.
    Die Bestimmung der Rechtsform ist ein wichtiger Schritt im Gründungsprozess. Es macht einen guten Eindruck, sie schon im Businessplan zu bestimmen. Sie können darin erklären, aus welchen Gründen Ihre Wahl auf genau diese Rechtsform (mit all ihren Konsequenzen) fällt.

    Welche Rechtsformen gibt es?

    Es gibt grundsätzlich drei verschiedene Rechtsformen (auch: Handelsgesellschaften), unter denen Unternehmer auftreten dürfen: Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft und Einzelunternehmen.
    Eine der bekanntesten Rechtsformen ist die Kapitalgesellschaft. Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss von jur. Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Das Besondere an dieser Handelsgesellschaft ist die Art, mit der sie geführt wird: nämlich von einem Vorstand bzw. ähnlichen Gremien.
    Aber rechtlich stehen nicht so sehr die einzelnen Gesellschafter, sondern vor allem ihre finanzielle Beteiligung an der Firma im Vordergrund. Denn wer sich als Unternehmer in der Kapitalgesellschaft einbringen möchte, muss zwar Kapital beisteuern, aber nicht persönlich für sie arbeiten.
    Ein weiterer Vorteil: Die Mitglieder der Kapitalgesellschaft haften nur eingeschränkt.
    Die Kapitalgesellschaft gibt es in verschiedenen Formen:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)
  • Unternehmensgesellschaft (UG)
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Private Limited Company by Shares (Ltd.)
    Das rechtliche Gegenstück zur Kapitalgesellschaft ist die Personengesellschaft, da bei dieser Form die einzelnen Personen im Vordergrund stehen. Zu einer Personengesellschaft gehören mindestens zwei natürliche oder juristische Personen, die ein gemeinsames wirtschaftliches Ziel verfolgen.
    Wichtiger Vorteil: Für ihre Gründung ist kein Mindest- bzw. Eigenkapital erforderlich. Die Unternehmer können sich also auch ohne zum Stammkapital beizutragen, an ihr beteiligen. Nachteil ist jedoch, dass sie, im Gegensatz zur Kapitalgesellschaft uneingeschränkt haften. Einzige Ausnahme sind die Gesellschafter einer Partnergesellschaft sowie die Kommanditisten einer KG.

  • Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
    Es ist auch möglich, allein zu gründen und in der Handelsform des Einzelunternehmens aufzutreten. In diesem Fall ist der Inhaber zugleich Leiter der Firma. Da es nur den Inhaber gibt, entscheidet er selbst über seine Geschicke und auch die Gewinne gehören vollständig ihm. Besonders interessanter Aspekt dieser Handelsform: Die Gründung ist sehr einfach und günstig, da kein Eigenkapital und auch kein Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben sind.
    Es gibt aber auch Nachteile: Der Einzelunternehmer haftet mit seinen Privatvermögen – kann eventuelle Verluste aber mit anderen beruflichen Tätigkeiten kompensieren.

  • Welche Rechtsform wählen?

    Die Wahl einer geeigneten bzw. der am besten passenden Rechtsform hängt von verschiedenen Faktoren ab. Etwa von der Anzahl der beteiligten Gründer, aber auch vom vorhandenen Start- bzw. Stammkapital sowie der Bereitschaft, mit dem Privatvermögen zu haften.
    Es hängt also ganz von der individuellen Einstellung und den Möglichkeiten der Gründer ab, welche Rechtsform für sie die günstigste ist. Außerdem geben die folgenden Kriterien einen guten Anhaltspunkt zur Klärung dieser Frage:

  • Um welche Geschäftsidee geht es?
  • Verfolgt das Unternehmen eine Gewinnerzielungsabsicht?
  • Soll das Unternehmen auf unbestimmte Zeit bestehen oder geht es darum, eine Idee auszuprobieren?
  • Wie viele Ressourcen in Form von Zeit und Geld sind für die Unternehmensgründung vorhanden?
  • Besteht Aussicht, zur Finanzierung des Unternehmens Investoren als weitere Gesellschafter zu gewinnen?
  • Möchte man den Unternehmensnamen frei wählen können?
  • Was ist ein Gesellschaftsvertrag?

    Möchten sich Unternehmer zusammenschließen, können Sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Kommanditgesellschaft oder GmbH gründen. In diesen Rechtsformen kommt es aber auch immer wieder zu Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern. Sie sind häufig sehr langwierig und somit auch teuer. Deshalb gehört zu einem Unternehmen mit mehreren Beteiligten immer auch eine Satzung (auch: Gesellschaftsvertrag). Die Anfertigung eines Gesellschaftsvertrages ist natürlich wesentlich günstiger als ein Rechtsstreit. Er kann den Streit abkürzen oder sogar vollkommen verhindern.
    Der Gesellschaftsvertrag bildet die rechtliche Grundlage des Unternehmens. Bei Gründung erklären die Gesellschafter ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten. Sie erklären darin vor allem, dass sie sich zur Erreichung eines bestimmten Geschäftszwecks verpflichten und wie er verfolgt wird.

    Erhalten Sie hier weitere Informationen zu unserem ➜ Gründungsratgeber